Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Beglaubigte Übersetzung in Deutschland — Definition, Rechtsgrundlage, wer sie anfertigen darf und wann sie benötigt wird. Stand 2026.
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine offizielle Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit durch eine in Deutschland gerichtlich beeidigte Übersetzerin oder einen Übersetzer bestätigt wird. Sie ist die einzige Form einer Übersetzung, die von deutschen Behörden, Standesämtern, Gerichten, Hochschulen und Botschaften als rechtsverbindlich akzeptiert wird.
Dieser Ratgeber erklärt, wie eine beglaubigte Übersetzung in Deutschland zustande kommt, wer sie anfertigen darf, was sie kostet und wann genau Sie sie benötigen.
Die drei zentralen Begriffe: vereidigt, beeidigt, öffentlich bestellt
In Deutschland wird zwischen drei Bezeichnungen unterschieden — alle drei führen zum gleichen Ergebnis, weil ihre Trägerinnen und Träger in der selben gemeinsamen Bundesdatenbank eingetragen sind.
- Allgemein beeidigt — die häufigste Form, geregelt in den meisten Bundesländern (z. B. Berlin, NRW, Hessen) durch das jeweilige Landesdolmetschergesetz. Die Übersetzerin leistet einen Eid vor einem Landgericht oder Oberlandesgericht.
- Öffentlich bestellt — die in Bayern übliche Bezeichnung, mit identischer Wirkung. Geregelt im Bayerischen Dolmetschergesetz.
- Allgemein ermächtigt — in Rheinland-Pfalz und im Saarland gebräuchlich.
Im Alltag werden die Begriffe synonym mit „vereidigt” oder „gerichtlich anerkannt” verwendet. Entscheidend ist nicht das Wort, sondern der Eintrag in der gemeinsamen Datenbank justiz-dolmetscher.de der Landesjustizverwaltungen.
Wie sieht eine beglaubigte Übersetzung aus?
Eine beglaubigte Übersetzung ist äußerlich an drei Merkmalen erkennbar:
- Stempel der Übersetzerin/des Übersetzers mit dem genauen Wortlaut ihrer Beeidigung (z. B. „Allgemein beeidigte Übersetzerin der englischen Sprache, Landgericht Berlin”).
- Unterschrift und Datum.
- Bestätigungsvermerk, der die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung gegenüber dem Original (oder einer beglaubigten Kopie) bescheinigt.
In der Regel werden Original (oder Kopie) und Übersetzung fest miteinander verbunden — durch Heftung, Ösen oder Siegelpunkte. Das verhindert nachträgliche Manipulation.
Wann brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist immer dann erforderlich, wenn ein fremdsprachiges Dokument einer deutschen amtlichen Stelle vorgelegt werden muss. Die häufigsten Fälle:
| Situation | Typische Dokumente |
|---|---|
| Heirat / Standesamt | Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Familienstandsbescheinigung |
| Einbürgerung | Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Führungszeugnis |
| Anerkennung Berufsabschluss | Zeugnis, Diplom, Studienbescheinigung |
| Führerschein-Umschreibung | Ausländischer Führerschein |
| Erbschaft / Nachlass | Sterbeurkunde, Erbschein, Testament |
| Aufenthaltstitel | Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde |
| Gericht / Notar | Urteile, Verträge, Vollmachten |
Ein einfaches Übersetzungsbüro reicht in keinem dieser Fälle aus — die Übersetzung muss zwingend von einem beeidigten Übersetzer stammen.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Die Preise richten sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), das auch außerhalb gerichtlicher Aufträge oft als Richtwert gilt. Üblich sind je nach Sprachpaar und Komplexität:
- Einfache Standarddokumente (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Führerschein): 40–80 € pro Dokument.
- Längere Urkunden (Zeugnis, Diplom): 60–120 €.
- Mehrseitige Verträge: nach Zeilen-/Stundensatz, in der Regel 1,80–2,20 € pro Zeile (55 Anschläge).
- Expresszuschlag (24–48 h): meist +30 bis 50 %.
Eine detaillierte Übersicht finden Sie auf der Seite Kosten einer beglaubigten Übersetzung.
Bundesweite Anerkennung
Eine in einem deutschen Bundesland erteilte Beeidigung gilt für ganz Deutschland. Sie können also bedenkenlos eine Übersetzerin aus München beauftragen, auch wenn Sie das Dokument bei einer Berliner Behörde einreichen müssen. Die Übersetzung wird ausschließlich per Post oder als elektronisches Dokument (eIDAS-konform signiert) zugestellt.
Apostille und internationale Anerkennung
Soll die deutsche beglaubigte Übersetzung im Ausland verwendet werden, ist häufig eine zusätzliche Apostille (Haager Übereinkommen) oder eine Legalisation durch das Auswärtige Amt erforderlich. Diese betrifft nicht die Übersetzung selbst, sondern bestätigt international die Echtheit der Beeidigung. Mehr dazu auf der Seite Apostille.
Was ist KEINE beglaubigte Übersetzung?
Diese Formate werden von Behörden nicht als beglaubigte Übersetzung akzeptiert:
- Übersetzungen aus DeepL, Google Translate oder ChatGPT — selbst wenn ein Anbieter sie als „zertifiziert” verkauft.
- Übersetzungen ohne Stempel und Bestätigungsvermerk.
- Notariell beglaubigte Kopien der Übersetzung — der Notar kann nur Echtheit der Unterschrift bestätigen, nicht die Richtigkeit der Übersetzung.
Direkter Kontakt zu den Übersetzern
Auf uebersetzer-suchen.de finden Sie alle in Deutschland eingetragenen Übersetzer der offiziellen Justizdatenbank. Sie kontaktieren die Person direkt — ohne Agentur, ohne Provision.