Beglaubigte Übersetzung von Diplomen und Abschlüssen
Beglaubigte Übersetzung des Diploms (Bachelor, Master, Doktor) für Anerkennung in Deutschland, ZAB, Berufszulassung. Kosten 60–120 €.
Die beglaubigte Übersetzung eines im Ausland erworbenen Hochschulabschlusses ist Voraussetzung für Anerkennung, Bewerbung und Berufszulassung in Deutschland.
Was wird übersetzt?
In der Regel benötigen Sie zwei Dokumente in beglaubigter Übersetzung:
- Die Abschlussurkunde (Diplom-Urkunde, Bachelor-Urkunde, Master-Urkunde, Promotionsurkunde) — bestätigt den verliehenen Grad.
- Die Notenübersicht (Transcript of Records, Diploma Supplement, Studienbuch, Apuntes) — zeigt alle belegten Fächer mit Noten und ECTS.
Wann brauchen Sie die Übersetzung?
Anerkennung durch die ZAB
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn bewertet ausländische Hochschulabschlüsse für den deutschen Arbeitsmarkt. Sie verlangt:
- Beglaubigte Übersetzung aller Studiendokumente,
- ggf. Apostille des Ausstellungslandes.
Die Datenbank anabin bewertet bestimmte Hochschulen direkt — wenn Ihre Hochschule dort positiv gelistet ist und das Diplom mit Apostille versehen ist, beschleunigt das das Verfahren erheblich.
Reglementierte Berufe
Für die Berufszulassung in Deutschland brauchen Sie eine beglaubigte Übersetzung als Teil des Anerkennungsverfahrens — bei:
- Medizin / Zahnmedizin / Pharmazie (Approbation)
- Rechtsanwalt (Eignungsprüfung)
- Architekt / Bauingenieur (Eintragung in die Architekten-/Ingenieurkammer)
- Lehramt (Anerkennung über das Kultusministerium des Bundeslandes)
- Krankenpflege, Physiotherapie (Berufszulassung über das Landesamt)
Hochschulbewerbung
Für eine Bewerbung an einer deutschen Hochschule (Master- oder PhD-Programm) ist die beglaubigte Übersetzung aller Studienunterlagen meist Pflicht — die genaue Anforderung steht auf der Webseite der jeweiligen Universität oder in der uni-assist.de-Plattform.
Welche Sprachpaare sind häufig?
| Sprachpaar | Anwendungsbeispiel |
|---|---|
| Russisch–Deutsch | Russische und ukrainische Diplome |
| Ukrainisch–Deutsch | Sehr hohe Nachfrage seit 2022 |
| Englisch–Deutsch | USA, GB, Indien, Pakistan, Australien |
| Französisch–Deutsch | Frankreich, Belgien, Algerien, Marokko, Tunesien, Senegal |
| Spanisch–Deutsch | Spanien, alle südamerikanischen Länder |
| Türkisch–Deutsch | Türkei |
| Arabisch–Deutsch | Syrien, Irak, Libanon, Maghreb |
| Polnisch–Deutsch | Polen |
| Chinesisch–Deutsch | VR China, Taiwan |
| Vietnamesisch–Deutsch | Vietnam — sehr hohe Nachfrage in Berufsausbildung |
Kosten
| Dokument | Preisrahmen |
|---|---|
| Abschlussurkunde (1 Seite) | 60–120 € |
| Notenübersicht / Transcript (2–4 Seiten) | 70–200 € |
| Promotionsurkunde + Gutachten | 100–250 € |
Express in 48 h: +30 %.
Apostille zuerst, dann übersetzen
Wichtig: Die Apostille (oder Legalisation) muss am Original-Diplom vor der Übersetzung angebracht werden. Sie wird dann mitübersetzt. Wenn Sie die Übersetzung vor der Apostille beauftragen, müssen Sie sie nachträglich ergänzen lassen — meist gegen Aufpreis.