Ratgeber

Beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde

Beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde für Scheidung, Familienzusammenführung, Eheregister. Kosten 35–65 €, Lieferzeit 1–3 Werktage.

Eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde ist erforderlich, sobald eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland rechtswirksam berücksichtigt werden soll — sei es bei der Eintragung im Eheregister, bei einem Scheidungs­verfahren oder bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels für den Ehegatten.

Bundesland optional. Eine in einem deutschen Bundesland allgemein beeidigte Übersetzung ist bundesweit anerkannt — und in der Regel auch EU-weit über das Haager Apostille-Verfahren.

Anwendungsfälle

  • Familien­zusammen­führung — der deutsche Ehepartner beantragt ein Visum für den im Ausland lebenden Ehegatten. Die Ausländer­behörde verlangt die Heiratsurkunde.
  • Eintragung im deutschen Eheregister beim Standesamt — Voraussetzung, damit deutsche Behörden die Ehe rechtlich berücksichtigen.
  • Scheidung in Deutschland — das Familiengericht benötigt die beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde des Ausstellungs­landes.
  • Einbürgerung — Nachweis der ehelichen Lebensgemeinschaft.
  • Witwen-/Witwerrente, Erbschaft — Bestätigung des Familienstandes.

Wie sieht die Übersetzung aus?

Übersetzt werden alle Felder: Vor- und Familiennamen beider Ehepartner, Geburtsdaten, Geburtsorte, Eltern, Ort und Datum der Eheschließung, Trau­zeugen, ausstellende Behörde, Stempel und Siegel.

Bei religiösen Eheschließungen (z. B. Ehe nach syrischem oder marokkanischem Recht) werden zusätzlich die religiösen Vermerke übersetzt und in Klammern erläutert, damit das deutsche Standesamt die Urkunde korrekt einordnen kann.

Kosten und Lieferzeit

Wie bei der Geburtsurkunde: 35–65 € für gängige europäische Sprachen, 45–65 € für Russisch / Ukrainisch / Türkisch / Arabisch, Lieferzeit 1–3 Werktage. Express in 24 h gegen Aufpreis möglich.

Internationaler CIEC-Auszug

Für Ehen, die in einem CIEC-Mitgliedsstaat geschlossen wurden, kann ein mehrsprachiger internationaler Auszug der Heiratsurkunde angefordert werden. Dieser ersetzt in vielen Fällen die beglaubigte Übersetzung — Vorfrage beim Standesamt empfohlen.

Bundesland optional. Eine in einem deutschen Bundesland allgemein beeidigte Übersetzung ist bundesweit anerkannt — und in der Regel auch EU-weit über das Haager Apostille-Verfahren.

Stand: · Daten aus der offiziellen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank des Bundes und der Länder.