Beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde
Beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde für Scheidung, Familienzusammenführung, Eheregister. Kosten 35–65 €, Lieferzeit 1–3 Werktage.
Eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde ist erforderlich, sobald eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland rechtswirksam berücksichtigt werden soll — sei es bei der Eintragung im Eheregister, bei einem Scheidungsverfahren oder bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels für den Ehegatten.
Anwendungsfälle
- Familienzusammenführung — der deutsche Ehepartner beantragt ein Visum für den im Ausland lebenden Ehegatten. Die Ausländerbehörde verlangt die Heiratsurkunde.
- Eintragung im deutschen Eheregister beim Standesamt — Voraussetzung, damit deutsche Behörden die Ehe rechtlich berücksichtigen.
- Scheidung in Deutschland — das Familiengericht benötigt die beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde des Ausstellungslandes.
- Einbürgerung — Nachweis der ehelichen Lebensgemeinschaft.
- Witwen-/Witwerrente, Erbschaft — Bestätigung des Familienstandes.
Wie sieht die Übersetzung aus?
Übersetzt werden alle Felder: Vor- und Familiennamen beider Ehepartner, Geburtsdaten, Geburtsorte, Eltern, Ort und Datum der Eheschließung, Trauzeugen, ausstellende Behörde, Stempel und Siegel.
Bei religiösen Eheschließungen (z. B. Ehe nach syrischem oder marokkanischem Recht) werden zusätzlich die religiösen Vermerke übersetzt und in Klammern erläutert, damit das deutsche Standesamt die Urkunde korrekt einordnen kann.
Kosten und Lieferzeit
Wie bei der Geburtsurkunde: 35–65 € für gängige europäische Sprachen, 45–65 € für Russisch / Ukrainisch / Türkisch / Arabisch, Lieferzeit 1–3 Werktage. Express in 24 h gegen Aufpreis möglich.
Internationaler CIEC-Auszug
Für Ehen, die in einem CIEC-Mitgliedsstaat geschlossen wurden, kann ein mehrsprachiger internationaler Auszug der Heiratsurkunde angefordert werden. Dieser ersetzt in vielen Fällen die beglaubigte Übersetzung — Vorfrage beim Standesamt empfohlen.