Ratgeber

Beglaubigte Übersetzung von Zeugnissen

Beglaubigte Übersetzung von Abiturzeugnis, Schulzeugnissen, Berufszeugnissen und Notenübersichten. Kosten 50–160 €.

Ob für die Hochschulbewerbung, die Anerkennung des Berufsabschlusses oder eine Stellenbewerbung in einer regulierten Branche — ausländische Zeugnisse müssen in Deutschland in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.

Bundesland optional. Eine in einem deutschen Bundesland allgemein beeidigte Übersetzung ist bundesweit anerkannt — und in der Regel auch EU-weit über das Haager Apostille-Verfahren.

Welche Zeugnisse können beglaubigt übersetzt werden?

  • Abiturzeugnis / Reifezeugnis (Baccalauréat, A-Levels, Maturità, Şahadetname, Аттестат, Свідоцтво) — für die Hochschul­zulassung in Deutschland.
  • Schulabschluss­zeugnisse auf Sekundarstufen-Niveau.
  • Studienzeugnis / Transcript of Records — Begleitdokument zum Diplom.
  • Notenübersicht (Diploma Supplement, Apuntes, Riassunto).
  • Praktikumsbescheinigungen für Berufszulassung.
  • Arbeitszeugnisse für Stellenbewerbungen im öffentlichen Dienst.

Anerkennung im Ausland — worauf achten?

Bevor Sie eine Übersetzung beauftragen, klären Sie:

  1. Welche genaue Bezeichnung das Empfänger­dokument verlangt (Abschlusszeugnis vs. Notenübersicht — beides oder nur eins?).
  2. Apostille des Ausstellungs­landes — ist sie erforderlich? Bei Drittstaaten meistens ja.
  3. Anabin-Bewertung prüfen (anabin.kmk.org) — ob Ihre Hochschule bereits als äquivalent gelistet ist.
  4. uni-assist — viele Hochschulen verlangen die Bewerbung über diese Plattform mit beglaubigten Übersetzungen.

Ablauf

  1. Scan aller relevanten Zeugnisse zusenden.
  2. Kostenvoranschlag innerhalb 24 h.
  3. Bearbeitungszeit 2–5 Werktage (länger bei mehreren Dokumenten).
  4. Postversand oder eIDAS-signiertes PDF.

Kosten

DokumentPreisrahmen
Abiturzeugnis50–95 €
Notenübersicht (1–2 Seiten)70–120 €
Notenübersicht (3+ Seiten)100–200 €
Berufszeugnis50–110 €
Praktikumsbescheinigung40–70 €

Bundesland optional. Eine in einem deutschen Bundesland allgemein beeidigte Übersetzung ist bundesweit anerkannt — und in der Regel auch EU-weit über das Haager Apostille-Verfahren.

Stand: · Daten aus der offiziellen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank des Bundes und der Länder.