Beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde — schnell & anerkannt
Beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde für Heirat, Einbürgerung oder Erbschaft. Kosten 35–65 €, Lieferzeit 1–3 Werktage.
Die beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde ist das am häufigsten nachgefragte Dokument bei deutschen Standesämtern und Ausländerbehörden. Sie ist Voraussetzung für Heirat, Einbürgerung, Erbschaftsregelung und fast jede aufenthaltsrechtliche Maßnahme.
Wann wird die beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde benötigt?
Die Geburtsurkunde gehört zu den Personenstandsurkunden. Eine beglaubigte Übersetzung ist immer dann erforderlich, wenn eine fremdsprachige Original-Urkunde einer deutschen Stelle vorgelegt werden muss. Häufige Anlässe:
- Eheschließung in Deutschland — das Standesamt verlangt die beglaubigte Übersetzung beider Geburtsurkunden.
- Einbürgerung — das Einbürgerungsamt prüft Geburtsort, Elternnamen und Staatsangehörigkeit.
- Familienzusammenführung / Aufenthaltstitel — die Ausländerbehörde benötigt die Geburtsurkunde des Kindes.
- Erbschaft / Nachlass — der Notar verlangt die Übersetzung im Erbscheinverfahren.
- Anmeldung Neugeborener mit ausländischer Geburtsurkunde beim Bürgeramt.
Welche Sprachen übersetzen wir?
Auf uebersetzer-suchen.de sind über 23 000 beeidigte Übersetzer für mehr als 60 Sprachen verfügbar. Die häufigsten Sprachpaare für Geburtsurkunden:
| Sprache | Preisrahmen | Lieferzeit |
|---|---|---|
| Englisch–Deutsch | 35–55 € | 1–3 Tage |
| Französisch–Deutsch | 35–55 € | 1–3 Tage |
| Spanisch–Deutsch | 40–65 € | 1–3 Tage |
| Ukrainisch–Deutsch | 45–65 € | 1–4 Tage |
| Russisch–Deutsch | 45–65 € | 1–4 Tage |
| Türkisch–Deutsch | 45–65 € | 1–4 Tage |
| Polnisch–Deutsch | 40–60 € | 1–3 Tage |
Wie sieht eine beglaubigte Geburtsurkunde aus?
Eine korrekte beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde umfasst:
- Vollständige Übersetzung aller Felder (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Eltern, Anmerkungen).
- Beschreibung aller Stempel und Siegel im Original („[Stempel: Standesamt Paris]”, „[Siegel der Republik]”).
- Hinweis auf handschriftliche Eintragungen und Randvermerke.
- Bestätigungsvermerk der/des ÜbersetzerÜbersetzers mit Stempel, Unterschrift und Datum.
- Feste Verbindung zwischen Original-Scan und Übersetzung (Heftklammer + Siegelpunkt oder Öse).
Internationale Auszüge — manchmal ausreichend
Wenn Ihre Geburtsurkunde aus einem Land der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC) stammt, können Sie statt einer beglaubigten Übersetzung oft einen mehrsprachigen internationalen Auszug anfordern. Diese Auszüge werden ohne Übersetzung anerkannt — von vielen, aber nicht allen Standesämtern.
CIEC-Länder: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.
Fragen Sie zuerst beim betreffenden Standesamt nach, ob ein internationaler Auszug akzeptiert wird. Falls ja, sparen Sie sich die Übersetzungskosten. Falls nein, ist die beglaubigte Übersetzung sicherer.
Apostille — wann zusätzlich nötig?
Für Geburtsurkunden aus Drittstaaten verlangen deutsche Behörden zunehmend eine Apostille des Ausstellungslandes (z. B. Russland, Ukraine, USA, Indien). Diese muss vor der Übersetzung angebracht werden — und wird mit übersetzt.
Mehr dazu: Apostille.
Ablauf
- Scan oder hochauflösendes Foto der Geburtsurkunde zusenden.
- Innerhalb von 24 h Kostenvoranschlag erhalten.
- 1 bis 3 Werktage Bearbeitungszeit.
- Versand per Post an Ihre Adresse, oder digital signiert per PDF.