Ratgeber

Beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde — schnell & anerkannt

Beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde für Heirat, Einbürgerung oder Erbschaft. Kosten 35–65 €, Lieferzeit 1–3 Werktage.

Die beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde ist das am häufigsten nachgefragte Dokument bei deutschen Standesämtern und Ausländerbehörden. Sie ist Voraussetzung für Heirat, Einbürgerung, Erbschafts­regelung und fast jede aufenthaltsrechtliche Maßnahme.

Bundesland optional. Eine in einem deutschen Bundesland allgemein beeidigte Übersetzung ist bundesweit anerkannt — und in der Regel auch EU-weit über das Haager Apostille-Verfahren.

Wann wird die beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde benötigt?

Die Geburtsurkunde gehört zu den Personenstandsurkunden. Eine beglaubigte Übersetzung ist immer dann erforderlich, wenn eine fremdsprachige Original-Urkunde einer deutschen Stelle vorgelegt werden muss. Häufige Anlässe:

  • Eheschließung in Deutschland — das Standesamt verlangt die beglaubigte Übersetzung beider Geburtsurkunden.
  • Einbürgerung — das Einbürgerungsamt prüft Geburts­ort, Eltern­namen und Staatsangehörigkeit.
  • Familien­zusammen­führung / Aufenthaltstitel — die Ausländer­behörde benötigt die Geburtsurkunde des Kindes.
  • Erbschaft / Nachlass — der Notar verlangt die Übersetzung im Erbscheinverfahren.
  • Anmeldung Neugeborener mit ausländischer Geburtsurkunde beim Bürgeramt.

Welche Sprachen übersetzen wir?

Auf uebersetzer-suchen.de sind über 23 000 beeidigte Übersetzer für mehr als 60 Sprachen verfügbar. Die häufigsten Sprachpaare für Geburtsurkunden:

SprachePreisrahmenLieferzeit
Englisch–Deutsch35–55 €1–3 Tage
Französisch–Deutsch35–55 €1–3 Tage
Spanisch–Deutsch40–65 €1–3 Tage
Ukrainisch–Deutsch45–65 €1–4 Tage
Russisch–Deutsch45–65 €1–4 Tage
Türkisch–Deutsch45–65 €1–4 Tage
Polnisch–Deutsch40–60 €1–3 Tage

Wie sieht eine beglaubigte Geburtsurkunde aus?

Eine korrekte beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde umfasst:

  1. Vollständige Übersetzung aller Felder (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Eltern, Anmerkungen).
  2. Beschreibung aller Stempel und Siegel im Original („[Stempel: Standesamt Paris]”, „[Siegel der Republik]”).
  3. Hinweis auf handschriftliche Eintragungen und Randvermerke.
  4. Bestätigungs­vermerk der/des ÜbersetzerÜbersetzers mit Stempel, Unterschrift und Datum.
  5. Feste Verbindung zwischen Original-Scan und Übersetzung (Heftklammer + Siegelpunkt oder Öse).

Internationale Auszüge — manchmal ausreichend

Wenn Ihre Geburtsurkunde aus einem Land der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC) stammt, können Sie statt einer beglaubigten Übersetzung oft einen mehrsprachigen internationalen Auszug anfordern. Diese Auszüge werden ohne Übersetzung anerkannt — von vielen, aber nicht allen Standesämtern.

CIEC-Länder: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.

Fragen Sie zuerst beim betreffenden Standesamt nach, ob ein internationaler Auszug akzeptiert wird. Falls ja, sparen Sie sich die Übersetzungskosten. Falls nein, ist die beglaubigte Übersetzung sicherer.

Apostille — wann zusätzlich nötig?

Für Geburtsurkunden aus Drittstaaten verlangen deutsche Behörden zunehmend eine Apostille des Ausstellungs­landes (z. B. Russland, Ukraine, USA, Indien). Diese muss vor der Übersetzung angebracht werden — und wird mit übersetzt.

Mehr dazu: Apostille.

Ablauf

  1. Scan oder hochauflösendes Foto der Geburtsurkunde zusenden.
  2. Innerhalb von 24 h Kostenvoranschlag erhalten.
  3. 1 bis 3 Werktage Bearbeitungszeit.
  4. Versand per Post an Ihre Adresse, oder digital signiert per PDF.

Bundesland optional. Eine in einem deutschen Bundesland allgemein beeidigte Übersetzung ist bundesweit anerkannt — und in der Regel auch EU-weit über das Haager Apostille-Verfahren.

Stand: · Daten aus der offiziellen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank des Bundes und der Länder.