Ratgeber
Beglaubigte Übersetzung der Sterbeurkunde
Beglaubigte Übersetzung der Sterbeurkunde für Nachlassregelung, Erbschein, Versicherung, Witwen- und Witwerrente. Kosten 35–65 €.
Wenn ein Familienmitglied im Ausland verstorben ist, brauchen Sie für die Abwicklung in Deutschland in der Regel eine beglaubigte Übersetzung der Sterbeurkunde.
Anwendungsfälle
- Erbschein beim Nachlassgericht — Voraussetzung für die Erbschaftsregelung.
- Lebensversicherung — Auszahlung der Versicherungssumme.
- Deutsche Rentenversicherung — Anpassung der Hinterbliebenenrente (Witwen-/Witwerrente, Halbwaisenrente).
- Banken — Auflösung gemeinsamer Konten, Zugriff auf Schließfach.
- Krankenkassen — Beendigung der Familienversicherung.
- Standesamt — Eintragung des Sterbefalls im Familienbuch.
- Auswärtiges Amt — Konsularbescheinigungen.
Ablauf
- Originaldokument des Sterbestaates beschaffen — meistens vom örtlichen Standesamt oder über das Bürgermeisteramt.
- Apostille anbringen lassen (in den meisten Drittstaaten erforderlich, nicht innerhalb der EU bei CIEC-Auszug).
- Beglaubigte Übersetzung in Deutschland anfertigen lassen.
Internationaler Auszug — manchmal genug
Bei Todesfällen in einem CIEC-Mitgliedsstaat (siehe Liste auf der Seite Geburtsurkunde) können Sie statt der Übersetzung einen mehrsprachigen internationalen Sterbeurkunden-Auszug anfordern. Diese Auszüge werden von vielen deutschen Stellen direkt anerkannt.
Bei Drittstaaten (USA, Russland, Türkei, Marokko, Indien, asiatische Länder) ist die beglaubigte Übersetzung in der Regel unverzichtbar.
Kosten und Lieferzeit
| Sprachpaar | Preis |
|---|---|
| Englisch / Französisch / Italienisch / Spanisch | 35–55 € |
| Polnisch / Rumänisch / Tschechisch | 40–60 € |
| Russisch / Ukrainisch / Türkisch / Arabisch | 45–65 € |
| Seltene Sprachen | 60–95 € |
Lieferzeit: 1–3 Werktage.
Stand: · Daten aus der offiziellen
Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank des Bundes und der Länder.