Ratgeber

Beglaubigte Übersetzung der Sterbeurkunde

Beglaubigte Übersetzung der Sterbeurkunde für Nachlassregelung, Erbschein, Versicherung, Witwen- und Witwerrente. Kosten 35–65 €.

Wenn ein Familienmitglied im Ausland verstorben ist, brauchen Sie für die Abwicklung in Deutschland in der Regel eine beglaubigte Übersetzung der Sterbeurkunde.

Bundesland optional. Eine in einem deutschen Bundesland allgemein beeidigte Übersetzung ist bundesweit anerkannt — und in der Regel auch EU-weit über das Haager Apostille-Verfahren.

Anwendungsfälle

  • Erbschein beim Nachlassgericht — Voraussetzung für die Erbschafts­regelung.
  • Lebens­versicherung — Auszahlung der Versicherungs­summe.
  • Deutsche Rentenversicherung — Anpassung der Hinterbliebenenrente (Witwen-/Witwerrente, Halbwaisenrente).
  • Banken — Auflösung gemeinsamer Konten, Zugriff auf Schließfach.
  • Krankenkassen — Beendigung der Familienversicherung.
  • Standesamt — Eintragung des Sterbefalls im Familienbuch.
  • Auswärtiges Amt — Konsular­bescheinigungen.

Ablauf

  1. Originaldokument des Sterbestaates beschaffen — meistens vom örtlichen Standesamt oder über das Bürgermeisteramt.
  2. Apostille anbringen lassen (in den meisten Drittstaaten erforderlich, nicht innerhalb der EU bei CIEC-Auszug).
  3. Beglaubigte Übersetzung in Deutschland anfertigen lassen.

Internationaler Auszug — manchmal genug

Bei Todesfällen in einem CIEC-Mitgliedsstaat (siehe Liste auf der Seite Geburtsurkunde) können Sie statt der Übersetzung einen mehrsprachigen internationalen Sterbeurkunden-Auszug anfordern. Diese Auszüge werden von vielen deutschen Stellen direkt anerkannt.

Bei Drittstaaten (USA, Russland, Türkei, Marokko, Indien, asiatische Länder) ist die beglaubigte Übersetzung in der Regel unverzichtbar.

Kosten und Lieferzeit

SprachpaarPreis
Englisch / Französisch / Italienisch / Spanisch35–55 €
Polnisch / Rumänisch / Tschechisch40–60 €
Russisch / Ukrainisch / Türkisch / Arabisch45–65 €
Seltene Sprachen60–95 €

Lieferzeit: 1–3 Werktage.

Bundesland optional. Eine in einem deutschen Bundesland allgemein beeidigte Übersetzung ist bundesweit anerkannt — und in der Regel auch EU-weit über das Haager Apostille-Verfahren.

Stand: · Daten aus der offiziellen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank des Bundes und der Länder.