Beglaubigte Übersetzung mit Apostille
Apostille nach dem Haager Übereinkommen für deutsche Dokumente im Ausland, oder ausländische Dokumente in Deutschland. Reihenfolge: zuerst Apostille, dann Übersetzung.
Wenn Sie eine deutsche Urkunde im Ausland verwenden oder eine ausländische Urkunde in Deutschland vorlegen müssen, wird häufig zusätzlich zur beglaubigten Übersetzung eine Apostille verlangt.
Was ist die Apostille?
Die Apostille (gemäß dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961) ist eine internationale Form der Beglaubigung. Sie bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde und macht sie damit in allen über 120 Vertragsstaaten ohne weitere Legalisation verwendbar.
Wichtig: Die Apostille bestätigt nicht den Inhalt der Urkunde, sondern nur ihre Echtheit (Unterschrift, Stempel, Funktion des Ausstellers). Der Inhalt wird durch die beglaubigte Übersetzung übertragen.
Reihenfolge: zuerst Apostille, dann übersetzen
Die korrekte Reihenfolge ist:
- Originalurkunde beschaffen (z. B. Geburtsurkunde vom Standesamt).
- Apostille durch die zuständige Behörde anbringen lassen.
- Beglaubigte Übersetzung der Originalurkunde inklusive Apostille.
Wenn die Übersetzung zuerst angefertigt wird, muss sie nachträglich um die Apostille ergänzt werden — meist gegen Aufpreis.
Wer stellt die Apostille in Deutschland aus?
In Deutschland ist die zuständige Behörde nicht zentralisiert, sondern hängt von der Dokumentart und dem Bundesland ab:
| Dokumentart | Zuständige Behörde |
|---|---|
| Standesamtsurkunden (Geburt, Heirat, Sterbefall) | Bezirksregierung / Landratsamt |
| Notarurkunden | Landgericht oder Präsident des LG |
| Gerichtsurteile | Präsident des Landgerichts |
| Schul- / Abiturzeugnisse | Bezirksregierung oder Kultusministerium |
| Hochschulzeugnisse | Bezirksregierung des Hochschulorts |
| Polizeiliches Führungszeugnis | Bundesamt für Justiz, Bonn |
| Handelsregisterauszüge | Amtsgericht (Registergericht) |
Für eine vollständige Liste verweisen wir auf die Seiten des Auswärtigen Amtes.
Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens
Über 120 Länder akzeptieren die Apostille. Wichtige Vertragsstaaten sind alle EU-Länder, USA, Großbritannien, Schweiz, Türkei, Russland, Ukraine, Indien (seit 2005), Mexiko, Brasilien, Argentinien, Australien, Japan, Südkorea, Marokko, Tunesien.
Nicht im Haager Übereinkommen (Stand 2026): China (außer Hongkong und Macau), Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Pakistan. Für diese Länder ist die klassische Legalisation über die konsularische Vertretung erforderlich.
Kosten
| Position | Preis |
|---|---|
| Apostille (deutsche Behörde) | 20–35 € pro Urkunde |
| Versand / Gebühren | 5–15 € |
| Beglaubigte Übersetzung der apostillierten Urkunde | 35–250 € |
Gesamtkosten typischerweise 60–300 € pro Dokument.
Auslandsbezug — was vor Ort tun?
Wenn Sie eine ausländische Urkunde in Deutschland verwenden:
- Apostille im Ausstellungsland beschaffen — das deutsche Konsulat kann keine Apostille einer ausländischen Urkunde ausstellen.
- Beglaubigte Übersetzung in Deutschland anfertigen lassen — Apostille wird mitübersetzt.
Eine in Deutschland angefertigte beglaubigte Übersetzung benötigt für die Verwendung im Ausland in der Regel selbst eine Apostille (auf die Übersetzung) — diese wird vom Landgericht ausgestellt, bei dem die Übersetzerin beeidigt ist.