Ratgeber

Vereidigte Übersetzer in Deutschland — Statusbegriffe verstehen

Was ist der Unterschied zwischen vereidigt, allgemein beeidigt, öffentlich bestellt und allgemein ermächtigt? Welcher Status gilt in welchem Bundesland?

Beim Suchen einer offiziellen Übersetzung stoßen Sie auf verschiedene Bezeichnungen: vereidigt, beeidigt, öffentlich bestellt oder allgemein ermächtigt. Diese Seite erklärt die Unterschiede — und warum sie für Ihre Übersetzung keine Rolle spielen.

Bundesland optional. Eine in einem deutschen Bundesland allgemein beeidigte Übersetzung ist bundesweit anerkannt — und in der Regel auch EU-weit über das Haager Apostille-Verfahren.

Die drei rechtlichen Statusformen

Deutschland kennt drei nahezu deckungsgleiche Statusbezeichnungen, die je nach Bundesland unterschiedlich verwendet werden:

Status­bezeichnungWo gebräuchlichRechtsgrundlage
Allgemein beeidigtBerlin, NRW, Hessen, Sachsen, Niedersachsen, Brandenburg, MV, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Thüringenjeweiliges Dolmetschergesetz
Öffentlich bestelltBayernBayDolmG (Bayerisches Dolmetschergesetz)
Allgemein ermächtigtRheinland-Pfalz, SaarlandLJG (Landesjustiz­gesetze)

Wichtig: Alle drei Status führen zur gleichen Wirkung. Wer in einem Bundesland eingetragen ist, darf bundesweit beglaubigte Übersetzungen anfertigen, die von allen deutschen Behörden anerkannt werden.

Im Alltag und in Suchanfragen wird oft pauschal von „vereidigt” oder „gerichtlich vereidigt” gesprochen — diese umgangssprachliche Bezeichnung deckt alle drei Statusformen ab.

Wie wird man beeidigter Übersetzer?

Der Weg ist von Land zu Land leicht unterschiedlich, folgt aber überall demselben Schema:

  1. Qualifikation nachweisen — Hochschulabschluss (Diplom-Übersetzer:in, M.A. Übersetzungswissenschaft) oder staatliche Übersetzerprüfung (in fast allen Bundesländern angeboten).
  2. Persönliche Eignung nachweisen — Führungszeugnis, ggf. Bonitäts­auskunft, ausreichende Deutsch- und Quellsprach­kenntnisse.
  3. Antrag stellen beim zuständigen Landgericht oder Oberlandesgericht.
  4. Eid leisten (in Bayern: öffentliche Bestellung durch das Justizministerium).
  5. Eintragung in die bundesweite Datenbank justiz-dolmetscher.de.

Die Eintragung wird in der Regel unbefristet erteilt, kann jedoch bei schweren Pflichtverletzungen widerrufen werden.

So überprüfen Sie, ob ein Übersetzer wirklich beeidigt ist

Achten Sie auf drei Merkmale:

  • Eintrag in der Justizdatenbank. Suchen Sie unter justiz-dolmetscher.de nach Name oder Sprachpaar. Jeder echte Eintrag hat eine eindeutige Justiz-ID.
  • Konkreter Status auf dem Stempel. Ein seriöser Stempel nennt die genaue Bezeichnung („Allgemein beeidigte Übersetzerin der englischen Sprache, Landgericht Berlin”) und das eintragende Gericht.
  • Bestätigungs­vermerk am Ende der Übersetzung, datiert, unterschrieben und gestempelt.

Auf uebersetzer-suchen.de zeigen alle Profile direkt die Justiz-ID mit Link zur Quelle auf justiz-dolmetscher.de an — Sie können also jeden Eintrag in zwei Klicks prüfen.

Übersetzer-Verbände

Viele beeidigte Übersetzer sind zusätzlich Mitglied in einem Berufs­verband. Das ist kein Pflicht­merkmal, aber ein Qualitäts­indiz:

  • BDÜ — Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (bdue.de)
  • ADÜ Nord — Assoziierte Dolmetscher und Übersetzer in Norddeutschland (adue-nord.de)
  • ATICOM — Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher (aticom.de)

Brauche ich einen Übersetzer aus meinem Bundesland?

Nein. Eine in Bayern öffentlich bestellte Übersetzerin darf eine beglaubigte Übersetzung anfertigen, die in Schleswig-Holstein, Berlin oder NRW genauso anerkannt wird. Das ist der zentrale Vorteil des deutschen Systems gegenüber Ländern wie Frankreich, wo die Cour d’appel-Zugehörigkeit formal eine Rolle spielt.

In der Praxis sollten Sie sich an dem Sprachpaar orientieren — nicht am Bundesland. Für seltene Sprachen lohnt es sich, im gesamten Bundesgebiet zu suchen.

Bundesland optional. Eine in einem deutschen Bundesland allgemein beeidigte Übersetzung ist bundesweit anerkannt — und in der Regel auch EU-weit über das Haager Apostille-Verfahren.

Dolmetscher vs. Übersetzer — Was ist der Unterschied?

Diese beiden Berufsbilder werden oft verwechselt:

  • Dolmetscher:in — überträgt gesprochene Sprache in Echtzeit, z. B. bei Gericht, beim Notar, beim Standesamt, bei der Eheschließung.
  • Übersetzer:in — überträgt schriftliche Dokumente.

Viele Fachleute sind in beiden Bereichen tätig und in der Datenbank doppelt eingetragen. Für eine beglaubigte Übersetzung eines Dokuments brauchen Sie ausschließlich einen Übersetzer.

Stand: · Daten aus der offiziellen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank des Bundes und der Länder.