Vereidigte Übersetzer in Zürich
7 in Zürich ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- DMProfilDragan MistricZürich·Landgericht Stuttgart·Register geändert 05.09.2023BosnischKroatischSerbisch
- RPProfilRita PikóZürich·Landgericht Stuttgart·Register geändert 05.09.2023Ungarisch
- CGProfilCäcilie GalovaZürich·Landgericht München I·Register geändert 24.06.2024Englisch
- RLProfilRobert LaberZürich·Landgericht München I·Register geändert 24.03.2025Französisch
- GPProfilGabriela Peraza Dos SantosZürich·Landgericht München I·Register geändert 16.02.2024Spanisch
- RPProfilRita PikóZürich·Landgericht Frankfurt·Register geändert 05.09.2023Ungarisch
- IAProfilIrene Antolin PerezZürich·Oberlandesgericht Dresden·Register geändert 14.11.2024Spanisch
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Zürich
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Zürich? +
In Zürich sind 7 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 7 Sprachen — am häufigsten Ungarisch (2), Spanisch (2), Bosnisch (1).
Muss der Übersetzer in Zürich ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Zürich können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Zürich ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 4 verschiedenen Bundesländern beeidigt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Zürich? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Zürich wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Zürich? +
Vereidigte Übersetzer in Zürich sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.