Vereidigte Übersetzer in Wolmirstedt
3 in Wolmirstedt ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- AIProfilAnne IgnatuschtschenkoWolmirstedt·Landgericht Magdeburg·Register geändert 05.09.2023Russisch
- SKProfilSabine KeilwitzWolmirstedt·Landgericht Magdeburg·Register geändert 05.09.2023FranzösischRussisch
- APProfilAnne PieperWolmirstedt·Landgericht Magdeburg·Register geändert 05.09.2023Russisch
Anfrage an
Ihre Nachricht wird direkt weitergeleitet — ohne Zwischenperson. Die E-Mail-Adresse der übersetzenden Person wird nirgends angezeigt und verlässt unseren Server nicht.
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Wolmirstedt
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Wolmirstedt? +
In Wolmirstedt sind 3 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 2 Sprachen — am häufigsten Russisch (3), Französisch (1).
Muss der Übersetzer in Wolmirstedt ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Wolmirstedt können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Wolmirstedt? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Wolmirstedt wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Wolmirstedt? +
Vereidigte Übersetzer in Wolmirstedt sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.