Vereidigte Übersetzer in Wilhelmshaven
5 in Wilhelmshaven ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- SASemire AkbasWilhelmshaven·Landgericht Hannover·Register geändert 15.04.2026Kurdisch (Kurmandschi - Nordkurdisch)
- KDProfilKarol DawidowiczWilhelmshaven·Landgericht Hannover·Register geändert 05.09.2023Polnisch
- KFKonstantinos FeslidisWilhelmshaven·Landgericht Hannover·Register geändert 07.01.2026Griechisch (Neugriechisch)
- BPProfilBensad PajazitiWilhelmshaven·Landgericht Hannover·Register geändert 05.09.2023AlbanischSerbisch
- MWProfilMichael WinklerWilhelmshaven·Landgericht Hannover·Register geändert 05.09.2023Polnisch
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Wilhelmshaven
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Wilhelmshaven? +
In Wilhelmshaven sind 5 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 5 Sprachen — am häufigsten Polnisch (2), Albanisch (1), Serbisch (1).
Muss der Übersetzer in Wilhelmshaven ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Wilhelmshaven können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Wilhelmshaven? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Wilhelmshaven wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Wilhelmshaven? +
Vereidigte Übersetzer in Wilhelmshaven sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.