Vereidigte Übersetzer in Wien
7 in Wien ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- MBProfilMichael BetschWien·Landgericht Stuttgart·Register geändert 03.03.2026Tschechisch
- ACProfilAnita Chwiejczak-BöttcherWien·Landgericht München I·Register geändert 22.01.2024Polnisch
- BSProfilBarbara SchmidtWien·Landgericht München I·Register geändert 22.01.2024Polnisch
- ESProfilElena StichWien·Landgericht München I·Register geändert 14.08.2025Russisch
- PTProfilPaula TischerWien·Landgericht München I·Register geändert 25.08.2025Tschechisch
- YRYuriy RemestwenskiWien·Landgericht Frankfurt·Register geändert 05.09.2023Russisch
- JAProfilJudith Anna PlatterWien·Landgericht Erfurt·Register geändert 05.09.2023EnglischFranzösischItalienisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Wien
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Wien? +
In Wien sind 7 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 6 Sprachen — am häufigsten Tschechisch (2), Polnisch (2), Russisch (2).
Muss der Übersetzer in Wien ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Wien können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Wien ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 4 verschiedenen Bundesländern beeidigt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Wien? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Wien wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Wien? +
Vereidigte Übersetzer in Wien sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.