Vereidigte Übersetzer in Wernigerode
5 in Wernigerode ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- AEProfilAnnemarie EllendtWernigerode·Landgericht Magdeburg·Register geändert 05.09.2023Englisch
- OHProfilOlesya HerfurthWernigerode·Landgericht Halle·Register geändert 14.07.2025EnglischRussisch
- YKYaroslav KorneevWernigerode·Landgericht Magdeburg·Register geändert 28.02.2024EnglischRussisch
- RTProfilRaluca TascaWernigerode·Landgericht Magdeburg·Register geändert 05.09.2023EnglischRumänisch
- CTProfilChristina TiplicWernigerode·Landgericht Magdeburg·Register geändert 05.09.2023Rumänisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Wernigerode
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Wernigerode? +
In Wernigerode sind 5 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 3 Sprachen — am häufigsten Englisch (4), Russisch (2), Rumänisch (2).
Muss der Übersetzer in Wernigerode ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Wernigerode können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Wernigerode? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Wernigerode wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Wernigerode? +
Vereidigte Übersetzer in Wernigerode sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.