Vereidigte Übersetzer in Warendorf
5 in Warendorf ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- HSHaris ShomanWarendorf·Landgericht Frankfurt (Oder)·Register geändert 15.11.2024Arabisch
- HSHaris ShomanWarendorf·Landgericht Potsdam·Register geändert 02.04.2026Arabisch
- ILIrina LenzWarendorf·Oberlandesgericht Hamm·Register geändert 29.04.2024EnglischRussisch
- ISProfilIna SchillerWarendorf·Oberlandesgericht Hamm·Register geändert 28.10.2025Russisch
- SWProfilSergej WittWarendorf·Oberlandesgericht Hamm·Register geändert 28.08.2025Russisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Warendorf
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Warendorf? +
In Warendorf sind 5 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 3 Sprachen — am häufigsten Russisch (3), Arabisch (2), Englisch (1).
Muss der Übersetzer in Warendorf ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Warendorf können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Warendorf ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 2 verschiedenen Bundesländern beeidigt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Warendorf? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Warendorf wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Warendorf? +
Vereidigte Übersetzer in Warendorf sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.