Vereidigte Übersetzer in Übach-Palenberg
3 in Übach-Palenberg ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- ABAliona BleahÜbach-Palenberg·Landgericht Hannover·Register geändert 06.12.2024Moldauisch (Moldawisch)Rumänisch
- QAProfilQuafa AbadiÜbach-Palenberg,·Oberlandesgericht Koblenz·Register geändert 05.09.2023ArabischFranzösisch
- DCProfilDeniz Can Akar-AkmazÜbach-Palenberg·Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht·Register geändert 11.09.2025Türkisch
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Übach-Palenberg
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Übach-Palenberg? +
In Übach-Palenberg sind 3 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 5 Sprachen — am häufigsten Rumänisch (1), Arabisch (1), Französisch (1).
Muss der Übersetzer in Übach-Palenberg ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Übach-Palenberg können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Übach-Palenberg ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 3 verschiedenen Bundesländern beeidigt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Übach-Palenberg? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Übach-Palenberg wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Übach-Palenberg? +
Vereidigte Übersetzer in Übach-Palenberg sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.