Vereidigte Übersetzer in Traunstein
6 in Traunstein ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- MSProfilMelanie SommerTraunstein·Landgericht Potsdam·Register geändert 05.09.2023EnglischRussisch
- HJHarriette Jennifer Anne HolleisTraunstein·Landgericht Berlin·Register geändert 02.08.2023Englisch
- KGProfilKristof GluthTraunstein·Landgericht Traunstein·Register geändert 05.09.2023Englisch
- PLPolina LirinskayaTraunstein·Landgericht Traunstein·Register geändert 26.08.2024Russisch
- VMProfilVitomir MarkotaTraunstein·Landgericht Traunstein·Register geändert 05.09.2023BosnischKroatischSerbisch
- CVProfilCéline VerscheldeTraunstein·Landgericht Saarbrücken·Register geändert 23.11.2023EnglischFranzösisch
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Traunstein
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Traunstein? +
In Traunstein sind 6 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 6 Sprachen — am häufigsten Englisch (4), Russisch (2), Bosnisch (1).
Muss der Übersetzer in Traunstein ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Traunstein können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Traunstein ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 4 verschiedenen Bundesländern beeidigt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Traunstein? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Traunstein wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Traunstein? +
Vereidigte Übersetzer in Traunstein sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.