Vereidigte Übersetzer in Tokio
3 in Tokio ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- GDGabriele DittrichTokio·Landgericht München I·Register geändert 26.04.2024Japanisch
- SFProfilShoko Frey-MatsuyamaTokio·Landgericht München I·Register geändert 27.08.2024Japanisch
- MAProfilMiki Aoyama (Olschina)Tokio·Landgericht Frankfurt·Register geändert 05.09.2023Japanisch
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Tokio
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Tokio? +
In Tokio sind 3 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 1 Sprachen — am häufigsten Japanisch (3).
Muss der Übersetzer in Tokio ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Tokio können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Tokio ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 2 verschiedenen Bundesländern beeidigt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Tokio? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Tokio wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Tokio? +
Vereidigte Übersetzer in Tokio sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.