Vereidigte Übersetzer in Taufkirchen
5 in Taufkirchen ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- IBProfilIrene Boldt-BreguTaufkirchen·Landgericht München I·Register geändert 06.07.2023Albanisch
- IBProfilIrina BritanTaufkirchen·Landgericht München I·Register geändert 22.01.2024Russisch
- CLChristina LoderTaufkirchen·Landgericht München I·Register geändert 27.03.2025Französisch
- HRProfilHedwig RuhlandTaufkirchen·Landgericht München I·Register geändert 22.05.2025Spanisch
- DSProfilDoris SanderTaufkirchen·Landgericht München I·Register geändert 20.01.2026Englisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Taufkirchen
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Taufkirchen? +
In Taufkirchen sind 5 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 5 Sprachen — am häufigsten Albanisch (1), Russisch (1), Französisch (1).
Muss der Übersetzer in Taufkirchen ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Taufkirchen können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Taufkirchen? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Taufkirchen wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Taufkirchen? +
Vereidigte Übersetzer in Taufkirchen sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.