Vereidigte Übersetzer in Tamm
3 in Tamm ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- AEAngelika ErdnerTamm·Landgericht Heilbronn·Register geändert 08.07.2024EnglischItalienischSpanisch
- SASanchia Ann FidlinTamm·Landgericht Heilbronn·Register geändert 10.12.2025Englisch
- OMProfilOda Mustafa MousaTamm·Landgericht Heilbronn·Register geändert 05.09.2023Arabisch
Suche verfeinern
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Tamm
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Tamm? +
In Tamm sind 3 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 4 Sprachen — am häufigsten Englisch (2), Italienisch (1), Spanisch (1).
Muss der Übersetzer in Tamm ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Tamm können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Tamm? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Tamm wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Tamm? +
Vereidigte Übersetzer in Tamm sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.