Vereidigte Übersetzer in Stockelsdorf
4 in Stockelsdorf ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- AHProfilAbdul Halim FrotanStockelsdorf·Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht·Register geändert 05.09.2023DariFarsi (Persisch)Russisch
- RRProfilRebecca RösStockelsdorf·Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht·Register geändert 05.09.2023EnglischFranzösisch
- MVProfilMohsen VedadiStockelsdorf·Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht·Register geändert 05.09.2023DariFarsi (Persisch)
- BWProfilBeatrice-S. WalkerStockelsdorf·Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht·Register geändert 05.09.2023EnglischFranzösisch
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Stockelsdorf
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Stockelsdorf? +
In Stockelsdorf sind 4 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 5 Sprachen — am häufigsten Farsi (Persisch) (2), Englisch (2), Französisch (2).
Muss der Übersetzer in Stockelsdorf ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Stockelsdorf können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Stockelsdorf? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Stockelsdorf wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Stockelsdorf? +
Vereidigte Übersetzer in Stockelsdorf sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.