Vereidigte Übersetzer in St. Leon-Rot
4 in St. Leon-Rot ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- GKProfilGudrun KütheSt. Leon-Rot·Landgericht Heidelberg·Register geändert 27.01.2026Englisch
- RSProfilRosa SchindlerSt. Leon-Rot·Landgericht Heidelberg·Register geändert 29.08.2023Spanisch
- IVProfilIrina von NagelSt. Leon-Rot·Landgericht Stuttgart·Register geändert 11.09.2024Russisch
- IDProfilIngrid del Socorro Zeledón ChavarriaSt. Leon-Rot·Landgericht Heidelberg·Register geändert 05.09.2023Spanisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in St. Leon-Rot
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in St. Leon-Rot? +
In St. Leon-Rot sind 4 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 3 Sprachen — am häufigsten Spanisch (2), Englisch (1), Russisch (1).
Muss der Übersetzer in St. Leon-Rot ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in St. Leon-Rot können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in St. Leon-Rot? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in St. Leon-Rot wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in St. Leon-Rot? +
Vereidigte Übersetzer in St. Leon-Rot sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.