Verzeichnis · Spanisch → Deutsch

Vereidigte Übersetzer Spanisch–Deutsch

2.636 in Deutschland allgemein beeidigte/öffentlich bestellte Übersetzer für Spanisch–Deutsch. Quelle: Justizdatenbank.

2.636 Übersetzer
verteilt auf 16 Bundesländer
Quelle: gemeinsame Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen. Seit 01.01.2023 gilt das Gerichtsdolmetschergesetz; bei älteren Bestellungen ist die Übergangsfrist bis 31.12.2026 relevant.

Bundesland optional. Eine in einem deutschen Bundesland allgemein beeidigte Übersetzung ist bundesweit anerkannt — und in der Regel auch EU-weit über das Haager Apostille-Verfahren.

Häufige Fragen

Vereidigte Übersetzer Spanisch–Deutsch

Wie viele vereidigte Übersetzer für Spanisch–Deutsch gibt es in Deutschland? +

2.636 für Spanisch–Deutsch beeidigte oder ermächtigte Übersetzer sind in diesem Verzeichnis erfasst, verteilt auf 16 Bundesländer. Alle stammen aus der offiziellen Justizdatenbank der Landesjustizverwaltungen.

Ist eine beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch bundesweit gültig? +

Ja. Eine von einer beeidigten Person angefertigte beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch wird von Behörden und Gerichten in ganz Deutschland anerkannt, unabhängig vom Bundesland der Beeidigung. Das Bundesland bestimmt nur, welches Gericht die Person beeidigt hat, nicht die Reichweite der Übersetzung.

In welchen Städten finde ich vereidigte Übersetzer für Spanisch? +

Die Spanisch-Übersetzer dieses Verzeichnisses arbeiten vor allem in Berlin (226), München (223), Leipzig (101), Frankfurt am Main (70), Hamburg (66). Eine Nähe zum eigenen Wohnort ist jedoch nicht nötig: Die beglaubigte Übersetzung gilt bundesweit, und die meisten Übersetzer akzeptieren eingescannte Dokumente.

Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer für Spanisch? +

Vereidigte Übersetzer für Spanisch–Deutsch sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.