Vereidigte Übersetzer in Schwerte
4 in Schwerte ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- ETElisabeta-Daniela TennerSchwerte·Landgericht Hannover·Register geändert 26.11.2025Rumänisch
- UNProfilUlrike NetzebandSchwerte·Oberlandesgericht Hamm·Register geändert 30.05.2025Englisch
- CVProfilChristian van de RheeSchwerte·Oberlandesgericht Hamm·Register geändert 11.09.2024Niederländisch
- MRMedhat Ramadan Awad Mohamed El EmamSchwerte·Oberlandesgericht Dresden·Register geändert 15.11.2024Arabisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Schwerte
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Schwerte? +
In Schwerte sind 4 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 4 Sprachen — am häufigsten Rumänisch (1), Englisch (1), Niederländisch (1).
Muss der Übersetzer in Schwerte ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Schwerte können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Schwerte ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 3 verschiedenen Bundesländern beeidigt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Schwerte? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Schwerte wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Schwerte? +
Vereidigte Übersetzer in Schwerte sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.