Vereidigte Übersetzer in Schloß Holte-Stukenbrock
2 in Schloß Holte-Stukenbrock ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- ARAhmadullah RahmaniSchloß Holte-Stukenbrock·Landgericht Hannover·Register geändert 13.05.2026DariPaschtu (Paschto, Pashto)Farsi (Persisch)
- ARProfilAhmadullah RahmaniSchloß Holte-Stukenbrock·Oberlandesgericht Hamm·Register geändert 27.04.2026DariPaschtu (Paschto, Pashto)
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Schloß Holte-Stukenbrock
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Schloß Holte-Stukenbrock? +
In Schloß Holte-Stukenbrock sind 2 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 3 Sprachen — am häufigsten Farsi (Persisch) (1).
Muss der Übersetzer in Schloß Holte-Stukenbrock ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Schloß Holte-Stukenbrock können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Schloß Holte-Stukenbrock ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 2 verschiedenen Bundesländern beeidigt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Schloß Holte-Stukenbrock? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Schloß Holte-Stukenbrock wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Schloß Holte-Stukenbrock? +
Vereidigte Übersetzer in Schloß Holte-Stukenbrock sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.