Vereidigte Übersetzer in Sarstedt
4 in Sarstedt ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- HAHossein AbediSarstedt·Landgericht Hannover·Register geändert 05.03.2026Farsi (Persisch)
- CVCristian Vasile ConstantinSarstedt·Landgericht Hannover·Register geändert 11.09.2025Rumänisch
- CDProfilChristine DillingSarstedt·Landgericht Hannover·Register geändert 05.09.2023Französisch
- SKProfilShalva KhundadzeSarstedt·Landgericht Hannover·Register geändert 05.09.2023Georgisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Sarstedt
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Sarstedt? +
In Sarstedt sind 4 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 4 Sprachen — am häufigsten Farsi (Persisch) (1), Rumänisch (1), Französisch (1).
Muss der Übersetzer in Sarstedt ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Sarstedt können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Sarstedt? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Sarstedt wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Sarstedt? +
Vereidigte Übersetzer in Sarstedt sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.