Vereidigte Übersetzer in Riedstadt
5 in Riedstadt ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- LCProfilLisa CapranoRiedstadt·Landgericht Frankfurt·Register geändert 11.05.2026Französisch
- SGProfilStéphane GöddeRiedstadt·Landgericht Frankfurt·Register geändert 11.05.2026Französisch
- EMProfilEmilia Maria MohrRiedstadt·Landgericht Frankfurt·Register geändert 05.09.2023Polnisch
- BMBogumil Michal PalkaRiedstadt·Landgericht Darmstadt·Register geändert 04.09.2023Polnisch
- NAProfilNaila Alexandra WarningRiedstadt·Landgericht Darmstadt·Register geändert 05.09.2023Englisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Riedstadt
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Riedstadt? +
In Riedstadt sind 5 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 3 Sprachen — am häufigsten Französisch (2), Polnisch (2), Englisch (1).
Muss der Übersetzer in Riedstadt ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Riedstadt können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Riedstadt? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Riedstadt wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Riedstadt? +
Vereidigte Übersetzer in Riedstadt sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.