Vereidigte Übersetzer in Rheinbach
4 in Rheinbach ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- KKKyung-Mi KimRheinbach·Oberlandesgericht Köln·Register geändert 02.06.2025Koreanisch
- GMGulchekhra MamirovaRheinbach·Oberlandesgericht Köln·Register geändert 13.05.2025RussischUsbekisch
- DJProfilDietmar Josef TürckRheinbach·Oberlandesgericht Köln·Register geändert 14.10.2024FranzösischItalienisch
- NWProfilNina WagnerRheinbach·Oberlandesgericht Koblenz·Register geändert 05.09.2023Türkisch
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Rheinbach
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Rheinbach? +
In Rheinbach sind 4 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 6 Sprachen — am häufigsten Koreanisch (1), Russisch (1), Usbekisch (1).
Muss der Übersetzer in Rheinbach ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Rheinbach können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Rheinbach ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 2 verschiedenen Bundesländern beeidigt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Rheinbach? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Rheinbach wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Rheinbach? +
Vereidigte Übersetzer in Rheinbach sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.