Vereidigte Übersetzer in Reiskirchen
4 in Reiskirchen ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- CBProfilChristine BilyReiskirchen·Landgericht Gießen·Register geändert 05.09.2023Polnisch
- IJProfilIvanna JardellaReiskirchen·Landgericht Gießen·Register geändert 19.05.2025Italienisch
- WMProfilWolfgang MeierReiskirchen·Landgericht Gießen·Register geändert 05.09.2023Englisch
- CPProfilCatherine PeltierReiskirchen·Landgericht Gießen·Register geändert 05.09.2023Französisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Reiskirchen
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Reiskirchen? +
In Reiskirchen sind 4 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 4 Sprachen — am häufigsten Polnisch (1), Italienisch (1), Englisch (1).
Muss der Übersetzer in Reiskirchen ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Reiskirchen können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Reiskirchen? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Reiskirchen wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Reiskirchen? +
Vereidigte Übersetzer in Reiskirchen sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.