Vereidigte Übersetzer in Putzbrunn
5 in Putzbrunn ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- XPProfilXenia PálesPutzbrunn·Landgericht München I·Register geändert 14.02.2024Russisch
- MPProfilMaria PlacentraPutzbrunn·Landgericht München I·Register geändert 22.02.2024Italienisch
- MRMelissa RitaccoPutzbrunn·Landgericht München I·Register geändert 04.08.2025Englisch
- RSProfilRozsa SzepesvaryPutzbrunn·Landgericht München I·Register geändert 16.01.2025Ungarisch
- JUJülyet UslucanPutzbrunn·Landgericht München I·Register geändert 24.10.2023Spanisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Putzbrunn
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Putzbrunn? +
In Putzbrunn sind 5 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 5 Sprachen — am häufigsten Russisch (1), Italienisch (1), Englisch (1).
Muss der Übersetzer in Putzbrunn ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Putzbrunn können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Putzbrunn? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Putzbrunn wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Putzbrunn? +
Vereidigte Übersetzer in Putzbrunn sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.