Verzeichnis · Pulheim

Vereidigte Übersetzer in Pulheim

6 in Pulheim ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.

6 Übersetzer
Sie müssen nicht zwingend einen Übersetzer aus Ihrer Stadt wählen: eine in einem deutschen Bundesland allgemein beeidigte Übersetzung ist bundesweit anerkannt. Versand per Post ist üblich, Beratung per Video möglich.
Quelle: gemeinsame Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen. Seit 01.01.2023 gilt das Gerichtsdolmetschergesetz; bei älteren Bestellungen ist die Übergangsfrist bis 31.12.2026 relevant.

Bundesland optional. Eine in einem deutschen Bundesland allgemein beeidigte Übersetzung ist bundesweit anerkannt — und in der Regel auch EU-weit über das Haager Apostille-Verfahren.

Häufige Fragen

Vereidigte Übersetzer in Pulheim

Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Pulheim? +

In Pulheim sind 6 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 5 Sprachen — am häufigsten Russisch (3), Englisch (3), Polnisch (2).

Muss der Übersetzer in Pulheim ansässig sein? +

Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Pulheim können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Pulheim ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 2 verschiedenen Bundesländern beeidigt.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Pulheim? +

Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Pulheim wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.

Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Pulheim? +

Vereidigte Übersetzer in Pulheim sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.