Verzeichnis · Potsdam

Vereidigte Übersetzer in Potsdam

38 in Potsdam ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.

38 Übersetzer
Sie müssen nicht zwingend einen Übersetzer aus Ihrer Stadt wählen: eine in einem deutschen Bundesland allgemein beeidigte Übersetzung ist bundesweit anerkannt. Versand per Post ist üblich, Beratung per Video möglich.
Quelle: gemeinsame Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen. Seit 01.01.2023 gilt das Gerichtsdolmetschergesetz; bei älteren Bestellungen ist die Übergangsfrist bis 31.12.2026 relevant.

Bundesland optional. Eine in einem deutschen Bundesland allgemein beeidigte Übersetzung ist bundesweit anerkannt — und in der Regel auch EU-weit über das Haager Apostille-Verfahren.

Häufige Fragen

Vereidigte Übersetzer in Potsdam

Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Potsdam? +

In Potsdam sind 38 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 13 Sprachen — am häufigsten Englisch (13), Russisch (12), Spanisch (8).

Muss der Übersetzer in Potsdam ansässig sein? +

Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Potsdam können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Potsdam ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 7 verschiedenen Bundesländern beeidigt.

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Potsdam? +

Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Potsdam wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.

Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Potsdam? +

Vereidigte Übersetzer in Potsdam sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.