Vereidigte Übersetzer in Pirmasens
4 in Pirmasens ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- ALProfilAnnette ListPirmasens·Oberlandesgericht Zweibrücken·Register geändert 05.06.2023EnglischSpanisch
- SPProfilSven PetranPirmasens·Oberlandesgericht Zweibrücken·Register geändert 05.09.2023Spanisch
- ASProfilAbdelhay SayhiPirmasens·Oberlandesgericht Zweibrücken·Register geändert 23.06.2023Arabisch
- ASAbdelhay SayhiPirmasens·Landgericht Saarbrücken·Register geändert 05.09.2023Französisch
Suche verfeinern
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Pirmasens
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Pirmasens? +
In Pirmasens sind 4 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 4 Sprachen — am häufigsten Spanisch (2), Englisch (1), Arabisch (1).
Muss der Übersetzer in Pirmasens ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Pirmasens können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Pirmasens ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 2 verschiedenen Bundesländern beeidigt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Pirmasens? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Pirmasens wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Pirmasens? +
Vereidigte Übersetzer in Pirmasens sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.