Vereidigte Übersetzer in Osterholz-Scharmbeck
3 in Osterholz-Scharmbeck ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- LDLaura de Pablos AguilarOsterholz-Scharmbeck·Landgericht Bremen·Register geändert 20.09.2023Spanisch
- MSProfilMaria SepkeOsterholz-Scharmbeck·Landgericht Hannover·Register geändert 06.01.2023RumänischUngarisch
- MVProfilMarcel ValtrOsterholz-Scharmbeck·Landgericht Hannover·Register geändert 05.09.2023Englisch
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Osterholz-Scharmbeck
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Osterholz-Scharmbeck? +
In Osterholz-Scharmbeck sind 3 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 4 Sprachen — am häufigsten Spanisch (1), Rumänisch (1), Ungarisch (1).
Muss der Übersetzer in Osterholz-Scharmbeck ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Osterholz-Scharmbeck können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Osterholz-Scharmbeck ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 2 verschiedenen Bundesländern beeidigt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Osterholz-Scharmbeck? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Osterholz-Scharmbeck wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Osterholz-Scharmbeck? +
Vereidigte Übersetzer in Osterholz-Scharmbeck sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.