Vereidigte Übersetzer in Oberschleißheim
5 in Oberschleißheim ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- DADagmar AntoniolOberschleißheim·Landgericht München I·Register geändert 06.09.2023Französisch
- ICIrene Cardena CortesOberschleißheim·Landgericht München I·Register geändert 23.09.2025Spanisch
- AHProfilAnke HarrerOberschleißheim·Landgericht München I·Register geändert 24.01.2025Englisch
- KKProfilKathrin KlötzlOberschleißheim·Landgericht München I·Register geändert 02.09.2024Französisch
- MSProfilMelanie ScebbaOberschleißheim·Landgericht München I·Register geändert 22.05.2025Italienisch
Suche verfeinern
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Oberschleißheim
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Oberschleißheim? +
In Oberschleißheim sind 5 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 4 Sprachen — am häufigsten Französisch (2), Spanisch (1), Englisch (1).
Muss der Übersetzer in Oberschleißheim ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Oberschleißheim können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Oberschleißheim? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Oberschleißheim wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Oberschleißheim? +
Vereidigte Übersetzer in Oberschleißheim sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.