Vereidigte Übersetzer in Neunkirchen am Brand
2 in Neunkirchen am Brand ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- CLCécile LanzNeunkirchen am Brand·Landgericht Bamberg·Register geändert 30.12.2022Französisch
- MMMartina MüllerNeunkirchen am Brand·Landgericht Bamberg·Register geändert 08.12.2025Englisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Neunkirchen am Brand
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Neunkirchen am Brand? +
In Neunkirchen am Brand sind 2 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 2 Sprachen — am häufigsten Französisch (1), Englisch (1).
Muss der Übersetzer in Neunkirchen am Brand ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Neunkirchen am Brand können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Neunkirchen am Brand? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Neunkirchen am Brand wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Neunkirchen am Brand? +
Vereidigte Übersetzer in Neunkirchen am Brand sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.