Vereidigte Übersetzer in Neubiberg
6 in Neubiberg ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- SGProfilSvetlana GrunertNeubiberg·Landgericht München I·Register geändert 23.07.2024Russisch
- MGMonika GschwendtnerNeubiberg·Landgericht München I·Register geändert 23.07.2024Italienisch
- DKProfilDimitri KulikovNeubiberg·Landgericht München I·Register geändert 19.05.2026Russisch
- JSProfilJeeyeon ShinNeubiberg·Landgericht München I·Register geändert 25.11.2025Koreanisch
- JSProfilJuan Sierra MoralesNeubiberg·Landgericht München I·Register geändert 25.11.2025Spanisch
- MWProfilMartina WendlNeubiberg·Landgericht München I·Register geändert 29.01.2025Englisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Neubiberg
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Neubiberg? +
In Neubiberg sind 6 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 5 Sprachen — am häufigsten Russisch (2), Italienisch (1), Koreanisch (1).
Muss der Übersetzer in Neubiberg ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Neubiberg können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Neubiberg? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Neubiberg wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Neubiberg? +
Vereidigte Übersetzer in Neubiberg sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.