Vereidigte Übersetzer in Nalbach
4 in Nalbach ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- ADProfilAnna DemidovNalbach·Landgericht Saarbrücken·Register geändert 12.03.2026Russisch
- EMProfilEva Maria HouyNalbach·Landgericht Saarbrücken·Register geändert 07.01.2026EnglischFranzösischSpanisch
- VLProfilVerena LorchNalbach·Landgericht Saarbrücken·Register geändert 05.09.2023EnglischFranzösisch
- BMProfilBernhard Mommenthal-PaulNalbach·Landgericht Saarbrücken·Register geändert 05.09.2023EnglischFranzösisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Nalbach
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Nalbach? +
In Nalbach sind 4 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 4 Sprachen — am häufigsten Englisch (3), Französisch (3), Russisch (1).
Muss der Übersetzer in Nalbach ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Nalbach können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Nalbach? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Nalbach wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Nalbach? +
Vereidigte Übersetzer in Nalbach sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.