Vereidigte Übersetzer in Mülheim/Ruhr
3 in Mülheim/Ruhr ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- PBProfilPiotr BeraMülheim/Ruhr·Oberlandesgericht Düsseldorf·Register geändert 11.07.2025Polnisch
- MRProfilMira RagunathanMülheim/Ruhr·Oberlandesgericht Düsseldorf·Register geändert 05.09.2023Englisch
- ETProfilEdyta Tokarska-OpielkaMülheim/Ruhr·Oberlandesgericht Düsseldorf·Register geändert 30.01.2024Polnisch
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Mülheim/Ruhr
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Mülheim/Ruhr? +
In Mülheim/Ruhr sind 3 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 2 Sprachen — am häufigsten Polnisch (2), Englisch (1).
Muss der Übersetzer in Mülheim/Ruhr ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Mülheim/Ruhr können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Mülheim/Ruhr? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Mülheim/Ruhr wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Mülheim/Ruhr? +
Vereidigte Übersetzer in Mülheim/Ruhr sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.