Vereidigte Übersetzer in Mühldorf am Inn
4 in Mühldorf am Inn ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- JHProfilJennifer HewitsonMühldorf am Inn·Landgericht Traunstein·Register geändert 04.06.2025Englisch
- CLProfilCarola Loosen-LüttichMühldorf am Inn·Landgericht Traunstein·Register geändert 05.09.2023Spanisch
- KJKerstin Julia RathMühldorf am Inn·Landgericht Traunstein·Register geändert 05.09.2023Englisch
- MSMirjana SallerMühldorf am Inn·Landgericht Traunstein·Register geändert 11.12.2024Kroatisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Mühldorf am Inn
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Mühldorf am Inn? +
In Mühldorf am Inn sind 4 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 3 Sprachen — am häufigsten Englisch (2), Spanisch (1), Kroatisch (1).
Muss der Übersetzer in Mühldorf am Inn ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Mühldorf am Inn können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Mühldorf am Inn? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Mühldorf am Inn wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Mühldorf am Inn? +
Vereidigte Übersetzer in Mühldorf am Inn sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.