Vereidigte Übersetzer in Moosburg
8 in Moosburg ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- MBProfilMonica BauerMoosburg·Landgericht Landshut·Register geändert 07.08.2024Spanisch
- AFProfilAnna FenzlMoosburg·Landgericht Landshut·Register geändert 10.09.2024Russisch
- EHProfilElke HeilmaierMoosburg·Landgericht Landshut·Register geändert 11.09.2024Englisch
- CHChristine HeimbeckMoosburg·Landgericht Landshut·Register geändert 11.09.2024Französisch
- EHProfilElisabeth HilzMoosburg·Landgericht Landshut·Register geändert 11.09.2024Französisch
- EKProfilElisabeth KansizMoosburg·Landgericht Landshut·Register geändert 29.10.2024Englisch
- JKProfilJulia KlugMoosburg·Landgericht Landshut·Register geändert 17.09.2024Russisch
- BWProfilBeate Wagensonner-WisheuMoosburg·Landgericht Landshut·Register geändert 08.04.2025Französisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Moosburg
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Moosburg? +
In Moosburg sind 8 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 4 Sprachen — am häufigsten Französisch (3), Russisch (2), Englisch (2).
Muss der Übersetzer in Moosburg ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Moosburg können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Moosburg? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Moosburg wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Moosburg? +
Vereidigte Übersetzer in Moosburg sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.