Vereidigte Übersetzer in Melle
4 in Melle ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- FAProfilFerruh AksuMelle·Landgericht Hannover·Register geändert 05.09.2023Türkisch
- EFElena FellerMelle·Landgericht Hannover·Register geändert 25.09.2025Russisch
- SKSongül KilicMelle·Landgericht Hannover·Register geändert 05.09.2023Türkisch
- BAProfilBirgitta Agatha KötterMelle·Landgericht Hannover·Register geändert 05.09.2023EnglischFranzösisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Melle
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Melle? +
In Melle sind 4 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 4 Sprachen — am häufigsten Türkisch (2), Russisch (1), Englisch (1).
Muss der Übersetzer in Melle ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Melle können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Melle? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Melle wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Melle? +
Vereidigte Übersetzer in Melle sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.