Vereidigte Übersetzer malinke–Deutsch
2 in Deutschland allgemein beeidigte/öffentlich bestellte Übersetzer für malinke–Deutsch. Quelle: Justizdatenbank.
- VCProfilVince CamaraWohratal·Landgericht Marburg·Register geändert 08.05.2025MalinkeMande-Sprache (Bambara)Mande-Sprache (Susu, Soussou, Sosokui)
- ATAhmed Tidiane SallHerne·Oberlandesgericht Hamm·Register geändert 18.02.2026FranzösischFulaMalinkeMande-Sprache (Susu, Soussou, Sosokui)
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Vereidigte Übersetzer malinke–Deutsch
Wie viele vereidigte Übersetzer für malinke–Deutsch gibt es in Deutschland? +
2 für malinke–Deutsch beeidigte oder ermächtigte Übersetzer sind in diesem Verzeichnis erfasst, verteilt auf 2 Bundesländer. Alle stammen aus der offiziellen Justizdatenbank der Landesjustizverwaltungen.
Ist eine beglaubigte Übersetzung malinke–Deutsch bundesweit gültig? +
Ja. Eine von einer beeidigten Person angefertigte beglaubigte Übersetzung malinke–Deutsch wird von Behörden und Gerichten in ganz Deutschland anerkannt, unabhängig vom Bundesland der Beeidigung. Das Bundesland bestimmt nur, welches Gericht die Person beeidigt hat, nicht die Reichweite der Übersetzung.
In welchen Städten finde ich vereidigte Übersetzer für malinke? +
Die malinke-Übersetzer dieses Verzeichnisses arbeiten vor allem in Wohratal (1), Herne (1). Eine Nähe zum eigenen Wohnort ist jedoch nicht nötig: Die beglaubigte Übersetzung gilt bundesweit, und die meisten Übersetzer akzeptieren eingescannte Dokumente.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer für malinke? +
Vereidigte Übersetzer für malinke–Deutsch sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.