Vereidigte Übersetzer Malaiisch–Deutsch
3 in Deutschland allgemein beeidigte/öffentlich bestellte Übersetzer für Malaiisch–Deutsch. Quelle: Justizdatenbank.
- EMProfilErlinda Marpaung-HowindHannover·Landgericht Hannover·Register geändert 05.09.2023IndonesischMalaiisch
- RTProfilRudianto TurnipBerlin·Oberlandesgericht Köln·Register geändert 20.04.2026IndonesischMalaiisch
- DKDaniel KraußeElsterwerda·Oberlandesgericht Dresden·Register geändert 18.11.2024IndonesischMalaiisch
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Vereidigte Übersetzer Malaiisch–Deutsch
Wie viele vereidigte Übersetzer für Malaiisch–Deutsch gibt es in Deutschland? +
3 für Malaiisch–Deutsch beeidigte oder ermächtigte Übersetzer sind in diesem Verzeichnis erfasst, verteilt auf 3 Bundesländer. Alle stammen aus der offiziellen Justizdatenbank der Landesjustizverwaltungen.
Ist eine beglaubigte Übersetzung Malaiisch–Deutsch bundesweit gültig? +
Ja. Eine von einer beeidigten Person angefertigte beglaubigte Übersetzung Malaiisch–Deutsch wird von Behörden und Gerichten in ganz Deutschland anerkannt, unabhängig vom Bundesland der Beeidigung. Das Bundesland bestimmt nur, welches Gericht die Person beeidigt hat, nicht die Reichweite der Übersetzung.
In welchen Städten finde ich vereidigte Übersetzer für Malaiisch? +
Die Malaiisch-Übersetzer dieses Verzeichnisses arbeiten vor allem in Hannover (1), Berlin (1), Elsterwerda (1). Eine Nähe zum eigenen Wohnort ist jedoch nicht nötig: Die beglaubigte Übersetzung gilt bundesweit, und die meisten Übersetzer akzeptieren eingescannte Dokumente.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer für Malaiisch? +
Vereidigte Übersetzer für Malaiisch–Deutsch sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.