Vereidigte Übersetzer in Lorsch
2 in Lorsch ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- AVAngelica Veronica BaumgartenLorsch·Landgericht Darmstadt·Register geändert 12.05.2026Rumänisch
- AAAnne AbelLorsch·Oberlandesgericht Koblenz·Register geändert 09.02.2024EnglischSpanisch
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Lorsch
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Lorsch? +
In Lorsch sind 2 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 3 Sprachen — am häufigsten Rumänisch (1), Englisch (1), Spanisch (1).
Muss der Übersetzer in Lorsch ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Lorsch können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück. Die in Lorsch ansässigen Übersetzer dieses Verzeichnisses sind selbst in 2 verschiedenen Bundesländern beeidigt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Lorsch? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Lorsch wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Lorsch? +
Vereidigte Übersetzer in Lorsch sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.