Vereidigte Übersetzer in Lingen (Ems)
3 in Lingen (Ems) ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- AAProfilAlhakam AlzayedLingen (Ems)·Landgericht Hannover·Register geändert 12.03.2025Arabisch
- RKProfilRenate KockLingen/Ems·Landgericht Hannover·Register geändert 28.04.2026EnglischFranzösischItalienisch
- MWMalgorzata WieseLingen (Ems)·Landgericht Hannover·Register geändert 27.03.2026Polnisch
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Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Lingen (Ems)
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Lingen (Ems)? +
In Lingen (Ems) sind 3 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 5 Sprachen — am häufigsten Arabisch (1), Englisch (1), Französisch (1).
Muss der Übersetzer in Lingen (Ems) ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Lingen (Ems) können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Lingen (Ems)? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Lingen (Ems) wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Lingen (Ems)? +
Vereidigte Übersetzer in Lingen (Ems) sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.