Vereidigte Übersetzer in Leipzig-Niederlassung
3 in Leipzig-Niederlassung ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- KPProfilKarola PfütznerLeipzig-Niederlassung·Oberlandesgericht Dresden·Register geändert 18.11.2024RumänischRussisch
- LSProfilLuise SangeLeipzig (Niederlassung)·Oberlandesgericht Dresden·Register geändert 19.11.2024EnglischSpanisch
- KWProfilKarsten WillLeipzig-Niederlassung·Oberlandesgericht Dresden·Register geändert 14.11.2024PolnischRussisch
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Leipzig-Niederlassung
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Leipzig-Niederlassung? +
In Leipzig-Niederlassung sind 3 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 5 Sprachen — am häufigsten Russisch (2), Rumänisch (1), Englisch (1).
Muss der Übersetzer in Leipzig-Niederlassung ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Leipzig-Niederlassung können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Leipzig-Niederlassung? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Leipzig-Niederlassung wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Leipzig-Niederlassung? +
Vereidigte Übersetzer in Leipzig-Niederlassung sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.