Vereidigte Übersetzer in Lehrte
5 in Lehrte ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- MAMurad Al-ShekhLehrte·Landgericht Hannover·Register geändert 15.08.2024ArabischKurdisch (Bahdinani)Kurdisch (Kurmandschi - Nordkurdisch)Kurdisch (Sorani - Zentralkurdisch)
- ÖAProfilÖmer AslangecinerLehrte·Landgericht Hannover·Register geändert 05.09.2023Türkisch
- EKProfilEdeltraud KirschmannLehrte·Landgericht Hannover·Register geändert 05.09.2023Rumänisch
- FJProfilFrancisco José KuhlmannLehrte·Landgericht Hannover·Register geändert 05.09.2023EnglischSpanisch
- BSBatool SulimanLehrte·Landgericht Hannover·Register geändert 26.04.2024Arabisch
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Lehrte
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Lehrte? +
In Lehrte sind 5 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 8 Sprachen — am häufigsten Arabisch (2), Türkisch (1), Rumänisch (1).
Muss der Übersetzer in Lehrte ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Lehrte können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Lehrte? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Lehrte wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Lehrte? +
Vereidigte Übersetzer in Lehrte sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.