Vereidigte Übersetzer in Lauf
7 in Lauf ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- SBProfilSusana BonamigoLauf·Landgericht Nürnberg-Fürth·Register geändert 20.08.2025Spanisch
- CCProfilChristina Charasse-BuchdruckerLauf·Landgericht Nürnberg-Fürth·Register geändert 05.09.2023Englisch
- LBProfilLil Beate GronlaLauf·Landgericht Nürnberg-Fürth·Register geändert 05.09.2023Englisch
- JHProfilJulia HellerLauf·Landgericht Nürnberg-Fürth·Register geändert 05.09.2023Russisch
- SLProfilSandra LoschLauf·Landgericht Nürnberg-Fürth·Register geändert 05.09.2023Englisch
- MSProfilMartina SchäferLauf·Landgericht Nürnberg-Fürth·Register geändert 05.06.2023Englisch
- MZProfilMichael ZirkLauf·Landgericht Nürnberg-Fürth·Register geändert 16.05.2023Spanisch
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Lauf
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Lauf? +
In Lauf sind 7 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 3 Sprachen — am häufigsten Englisch (4), Spanisch (2), Russisch (1).
Muss der Übersetzer in Lauf ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Lauf können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Lauf? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Lauf wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Lauf? +
Vereidigte Übersetzer in Lauf sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.