Vereidigte Übersetzer in Langenzenn
5 in Langenzenn ansässige, allgemein beeidigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Quelle: offizielle Justizdatenbank der Länder.
- SBProfilSusanne BuchauLangenzenn·Landgericht Nürnberg-Fürth·Register geändert 05.09.2023Spanisch
- VFProfilVincenzo FerraraLangenzenn·Landgericht Nürnberg-Fürth·Register geändert 20.08.2025Englisch
- SHProfilSigrid HohmLangenzenn·Landgericht Nürnberg-Fürth·Register geändert 09.12.2024Englisch
- POProfilPatrick OgaardLangenzenn·Landgericht Nürnberg-Fürth·Register geändert 20.03.2026Englisch
- TPProfilTatyana PattaroLangenzenn·Landgericht Nürnberg-Fürth·Register geändert 05.09.2023Russisch
Anfrage an
Ihre Nachricht wird direkt weitergeleitet — ohne Zwischenperson. Die E-Mail-Adresse der übersetzenden Person wird nirgends angezeigt und verlässt unseren Server nicht.
Suche verfeinern
Häufig übersetzte Dokumente
Vereidigte Übersetzer in Langenzenn
Wie viele vereidigte Übersetzer gibt es in Langenzenn? +
In Langenzenn sind 5 allgemein beeidigte, öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzer in diesem Verzeichnis erfasst, mit 3 Sprachen — am häufigsten Englisch (3), Spanisch (1), Russisch (1).
Muss der Übersetzer in Langenzenn ansässig sein? +
Nein. Eine beglaubigte Übersetzung ist in ganz Deutschland gültig, unabhängig davon, in welchem Bundesland die Person beeidigt wurde. Für eine Behörde in Langenzenn können Sie jeden beeidigten Übersetzer beauftragen; die meisten arbeiten mit eingescannten Dokumenten und senden das Original per Post zurück.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung in Langenzenn? +
Die Sätze des JVEG (1,80 € je Normzeile à 55 Anschläge) gelten nur für Gerichtsaufträge. Für Privatkunden — in Langenzenn wie überall — sind die Preise frei und richten sich nach Dokumentart, Sprachkombination, Umfang und Termin. Holen Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag direkt beim Übersetzer ein.
Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer in Langenzenn? +
Vereidigte Übersetzer in Langenzenn sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.
Rechtsgrundlage, Bestätigungsvermerk, Stempel, Anerkennung durch Behörden.
„allgemein beeidigt", „öffentlich bestellt", „ermächtigt" — was unterscheidet die Begriffe?
Richtpreise je Dokumentart, JVEG-Sätze, Zuschläge.