Verzeichnis · Katalanisch → Deutsch

Vereidigte Übersetzer Katalanisch–Deutsch

38 in Deutschland allgemein beeidigte/öffentlich bestellte Übersetzer für Katalanisch–Deutsch. Quelle: Justizdatenbank.

38 Übersetzer
verteilt auf 11 Bundesländer
Quelle: gemeinsame Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen. Seit 01.01.2023 gilt das Gerichtsdolmetschergesetz; bei älteren Bestellungen ist die Übergangsfrist bis 31.12.2026 relevant.

Bundesland optional. Eine in einem deutschen Bundesland allgemein beeidigte Übersetzung ist bundesweit anerkannt — und in der Regel auch EU-weit über das Haager Apostille-Verfahren.

Häufige Fragen

Vereidigte Übersetzer Katalanisch–Deutsch

Wie viele vereidigte Übersetzer für Katalanisch–Deutsch gibt es in Deutschland? +

38 für Katalanisch–Deutsch beeidigte oder ermächtigte Übersetzer sind in diesem Verzeichnis erfasst, verteilt auf 11 Bundesländer. Alle stammen aus der offiziellen Justizdatenbank der Landesjustizverwaltungen.

Ist eine beglaubigte Übersetzung Katalanisch–Deutsch bundesweit gültig? +

Ja. Eine von einer beeidigten Person angefertigte beglaubigte Übersetzung Katalanisch–Deutsch wird von Behörden und Gerichten in ganz Deutschland anerkannt, unabhängig vom Bundesland der Beeidigung. Das Bundesland bestimmt nur, welches Gericht die Person beeidigt hat, nicht die Reichweite der Übersetzung.

In welchen Städten finde ich vereidigte Übersetzer für Katalanisch? +

Die Katalanisch-Übersetzer dieses Verzeichnisses arbeiten vor allem in Berlin (9), Leipzig (5), Köln (3), Stuttgart (2), Dortmund (2). Eine Nähe zum eigenen Wohnort ist jedoch nicht nötig: Die beglaubigte Übersetzung gilt bundesweit, und die meisten Übersetzer akzeptieren eingescannte Dokumente.

Woran erkenne ich einen wirklich vereidigten Übersetzer für Katalanisch? +

Vereidigte Übersetzer für Katalanisch–Deutsch sind in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen eingetragen (https://www.justiz-dolmetscher.de/), die öffentlich durchsuchbar ist. Eine beglaubigte Übersetzung trägt immer den Bestätigungsvermerk, den Stempel und die Unterschrift der beeidigten Person. Seit dem 01.01.2023 gilt zudem das Gerichtsdolmetschergesetz; bestehende Beeidigungen müssen bis zum 31.12.2026 erneuert werden.